Vererben

Eine weitere Möglichkeit, in die Zukunft des Museums zu investieren, ist die Stiftung in einem Testament als Erbin bzw. Miterbin einzusetzen.

Auf ein testamentarisches Erbe zugunsten der Stiftung entfällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Die Stiftung Pinakothek der Moderne ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts und aufgrund der Förderung von Kunst und Kultur als gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit. Zuwendungen an die Stiftung können daher vom Spender grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden.